
Wir begrüssen es, wenn Gesetze eingehalten werden
Im Binninger Anzeiger vom 17. Juli schreibt der Gemeinderat: «Die Verwendung von Feuerwerk vor oder nach dem Termin der Bundesfeier ist möglichst zu unterlassen.» Das Polizeireglement von Binningen erlaubt Feuerwerk aber vor oder nach dem 1. August gar nicht. Nichts von «möglichst unterlassen». Diese amtliche Mitteilung des Gemeinderates belegt seinen Unwillen eine sinnvolle Verbesserung anzustreben.
Stimmen Sie deshalb am 28. September 2025 unbedingt Ja zur Binninger Initiative Feuerwerk mit Augenmass.
Thomas Schwarb, Grüne Binningen
Erschienen im Binninger Anzeiger vom 14. August 2025