
Doppelter Pukelsheim? Oder lieber Hagenbach-Bischoff?
Was ist denn das? Werden sich so einige fragen, die sich mit den Abstimmungsunterlagen zur Wahlrechtsreform beschäftigen. Herr Pukelsheim ist ein Mathematiker (ja, er lebt immer noch!), der eine Methode entwickelt hat, mit der man die abgegebenen Stimmen pro Partei den Sitzen in einem Wahlkreis entsprechend der Parteistärke zuordnen kann. Einige Kantone haben diese Pukelsheim-Rechenmethode längst übernommen.
Nun geht es also darum, ob auch im Baselland der doppelte Pukelsheim gelten soll oder weiterhin die Methode „Hagenbach-Bischoff“ (das war ein Physiker, gestorben 1910).
Nun, Algorithmen übersteigen meine rechnerischen Fähigkeiten. Die Abstimmungsunterlagen finde ich nicht sehr erhellend in dieser Frage. Ich habe lange im Internet recherchiert, wie diese beiden Methoden – die bisherige und die neue – überhaupt funktionieren. Dabei habe ich vor allem gemerkt, wie kompliziert die Sache ist.
Für Abstimmungen innerhalb der Gemeinde ist es relativ einfach, aber für Abstimmungen ausserhalb (Landrat, Nationalrat) ist das eine seeehr komplexe Angelegenheit. Man darf sich da keine falschen Vorstellungen machen, von wegen einfach Stimmenzählen und man hat das Resultat. Weil wir in der Schweiz ja darauf achten, dass dicht- und dünnbesiedelte Regionen vertreten sind, resp. ob die Bevölkerung an einem Ort wächst und am anderen nicht. So verschiebt sich alles ständig. Und die grossen Parteien sollen nicht für ihre Grösse belohnt werden (also einfach, weil sie schon viel haben bekommen sie noch dazu) – und die Zersplitterung in Kleinstparteien soll nicht gefördert werden… Also, so wenig ich im Grunde drauskomme, so sehr begrüsse ich all diese sorgfältigen Überlegungen.
Demokratie ist nicht Mehrheitsdiktatur, sondern begründetes Austarieren von Stimmen, Ausbalancieren von Ansprüchen einer Bevölkerung, damit alle eine Chance haben. In diesem Sinne werde ich für die neue, angepasste Pukelsheim-Methode stimmen.
Luzia Sutter Rehmann
Grüne Binningen
Publiziert im Binninger Anzeiger vom 23.01.2025
Quelle Bild (bearbeitet) und weitere Informationen: Wahlrechtsreform Baselland