Ein Hund versteckt sich unter einem Nachttischchen. Durch das Fenster sieht man Feuerwerk.
© Christian Epple (CC BY)

In der Schweiz gibt es aktuell kein Verbot von Feuerwerk auf kantonaler oder nationaler Ebene. Viele Gemeinden nehmen darum ihre Verantwortung wahr – von Arosa, Zurzach, Baden bis Nidau. Sie verbieten das Abbrennen von lärmendem Feuerwerk an bestimmten Tagen.

In Binningen darf munter geböllert werden. „Die Verwendung von Feuerwerk vor oder nach dem Termin der Bundesfeier ist möglichst zu unterlassen,“ liess der Gemeinderat verlauten. Das Polizeireglement erlaubt Feuerwerk vor oder nach dem 1. August aber gar nicht. Da reibt man sich die Augen.

Für viele kleine und kranke Menschen sind Böller riesige Aufregungen – macht doch nichts. Für viele Haus- und Wildtiere sind das Stressnächte – macht nichts. Man kann nicht überprüfen, wo genau jemand einen zu lauten Böller abgelassen hat – macht nichts. Alles halb so wichtig…Das finden wir nicht. Wir hätten gern klar definierte Orte, wo es laut sein darf – dort kann man hingehen, wenn man mitmachen oder zuschauen möchte. Ist doch eigentlich selbstverständlich, nicht? Der Gemeinderat soll für die Bevölkerung Verantwortung übernehmen und mit diesem „macht nichts“ aufhören. Darum: Ja – zur Feuerwerksinitiative!

Luzia Sutter Rehmann

Grüne Binningen

Erschienen im Binninger Anzeiger vom 11. September 2025

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