Die Mitglieder der GRÜNEN Baselland haben an ihrer Mitgliederversammlung vom 11. Januar 2026 die Parolen für die Abstimmungen vom 8. März gefasst. Sie beschliessen einstimmig die Ja-Parole zur Klimafonds-Initiative sowie zur kantonalen Solarinitiative. Zudem fassen sie die Parolen zu zahlreichen weiteren nationalen und kantonalen Vorlagen.

Ja zum Klimafonds: Investieren für Wohlstand, Arbeit & Umwelt

Einstimmig haben die GRÜNEN Baselland die Ja-Parole zur Klimafonds-Initiative beschlossen.

«Der Klimafonds bietet eine konkrete – und sozial gerechte – Antwort auf die Frage, mit welchen finanziellen Mitteln der Klima- und Biodiversitätskrise zu begegnen ist. Es stimmt schlicht nicht, dass diese Mittel in der Schweiz fehlen – entscheidend ist, wofür sie eingesetzt werden.»

Stephan Ackermann, Fraktionspräsident der GRÜNEN Baselland

Mit dem Klimafonds sollen jährlich bis zu 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts in die Dekarbonisierung sowie in die Förderung der Biodiversität investiert werden – und damit direkt in Wohlstand, Arbeitsplätze und eine intakte Umwelt in der Schweiz.

Nein zur Halbierungsinitiative, Ja zur Individualbesteuerung

Die GRÜNEN Baselland lehnen die Anti-SRG-Initiative der SVP einstimmig ab. Im Zeitalter von Fake News schützt die Unabhängigkeit der SRG vor Desinformation und sichert mit fundierter Berichterstattung die Meinungsvielfalt.

«Gerade in der viersprachigen Schweiz wäre die Vielfalt akut gefährdet. Kürzungen bei der Abgabe für Radio und Fernsehen wären verheerend für unsere Medienlandschaft.»

Florence Brenzikofer, Nationalrätin

Ebenfalls einstimmig sprechen sich die Mitglieder für die Einführung der zivilstandsunabhängigen Individualbesteuerung aus. Sie ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Gleichstellung zwischen den Geschlechtern, hilft veraltete Rollenbilder zu überwinden und stärkt insbesondere Frauen im Arbeitsmarkt.

Die Initiative «Bargeld ist Freiheit» lehnen die GRÜNEN Baselland mit einer Enthaltung einstimmig ab. Dem Gegenvorschlag stimmen sie mit deutlicher Mehrheit bei vier Neinstimmen und zwei Enthaltungen zu.

Ja zu einer vorausschauenden Energiepolitik im Baselbiet, Nein zu Tempo-30-Vorlagen, Ja zur Kreislaufwirtschaft

Die GRÜNEN Baselland beschliessen einstimmig die Ja-Parole zur kantonalen Solarinitiative. Es ist höchste Zeit, das grosse Solarpotenzial im Baselbiet gezielt und konsequent zu nutzen und damit einen wirksamen Beitrag zu Klimaschutz, Versorgungssicherheit und regionaler Wertschöpfung zu leisten.

Geschlossen abgelehnt werden sowohl die Initiative wie auch der Gegenvorschlag zu «Tempo 30 auf Hauptstrassen – nur mit Zustimmung des Volkes». Beide Vorlagen stellen einen ungerechtfertigten Eingriff in die Gemeindeautonomie dar.

Mit grosser Mehrheit bei einer Gegenstimme fassen die Mitglieder zudem die Ja-Parole zur Verfassungsänderung zur Kreislaufwirtschaft. Die Anpassung ersetzt eine veraltete Formulierung und verankert moderne Grundsätze der Abfallvermeidung sowie der Rückführung von Ressourcen in den Kreislauf.

Nein zur Prämien-Initiative sowie zu Transparenz- und Mitwirkungsinitiative

Einstimmig lehnen die GRÜNEN Baselland die kantonalen Vorlagen zum Steuerabzug selbstbezahlter Krankenkassenprämien ab. Sowohl die Prämien-Initiative wie auch ihr Gegenvorschlag entlasten den Mittelstand nicht nachhaltig. Stattdessen werden finanzielle Mittel nach dem Giesskannenprinzip verteilt und Kosten in das Steuerbudget verschoben. Dies würde Kanton und Gemeinden mit insgesamt bis zu 150 Millionen Franken weniger Steuereinnahmen pro Jahr belasten. Angesichts stetig steigender Gesundheitskosten braucht es aus Sicht der GRÜNEN Baselland echte und langfristig tragfähige Lösungen.

Auch die Transparenz- und Mitwirkungsinitiative der Wirtschaftskammer wird einstimmig abgelehnt. Die vorgeschlagene «Mitwirkung» privilegiert einzelne Landrätinnen und Landräte sowie Organisationen gegenüber der übrigen Bevölkerung und verlagert politische Auseinandersetzungen vermehrt in den Gerichtssaal. Die Rechtsstaatlichkeit ist bereits heute durch Instrumente wie die konkrete Normenkontrolle und das Bundesgericht gewährleistet – ein zusätzliches kantonales Verfahren würde vor allem Doppelspurigkeiten schaffen.