Wir gratulieren den Klimaseniorinnen!
Die Grosse Kammer des Grossen Kammer des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg hat am 9. April 2024 geurteilt, dass die Schweiz die Menschenrechte der älteren Frauen verletzt, weil das Land nicht das Nötige gegen die fortschreitende Klimaerwärmung tut. Konkret stellte das Gericht eine Verletzung von Artikel 8 fest (Recht auf Privat- und Familienleben). Der Gerichtshof stellte ausserdem fest, dass die Klage des Vereins, der derzeit über 2500 Frauen im Alter von 64 Jahren und älter vertritt, Opferstatus hat. Mehr lesen: klimaseniorinnen.ch
Quelle Bilder: Greenpeace