Einladung zur Medienformation

Erfolgreiche Unterschriftensammlung für die Initiative «Feuerwerk mit Augenmass»

4. Dezember 2023, 17:30, Kronenmattsaal Binningen, Sitzungszimmer

 

Medieninformation und Einreichung der Initiative «Feuerwerk mit Augenmass»

Am 6. Oktober 2023 wurde mit der Unterschriftensammlung begonnen. Mitte November waren bereits über 500 Unterschriften eingetroffen. Am 4. Dezember 2023 informieren VertreterInnen des Initiativkomitee die Medien über die Unterschriftensammlung und die Initiative. Anlässlich der Medieninformation sollen die gesammelten rund 600 Unterschriften der Gemeinde Binningen übergeben werden.

Kurze Information zur Initiative «Feuerwerk mit Augenmass»

Es ist leider zu genüge bekannt, dass rund um Silvester und um den Nationalfeiertag viel Feuerwerk abgebrannt wird. Das mit vielen, unerwünschten Auswirkungen:

  • Die Luft erreicht Rekorde bei der Feinstaubbelastung
  • Es werden immer wieder Menschen verletzt
  • Es werden Brände ausgelöst
  • Haus- und Wildtiere werden in Angst, Schrecken und Panik versetzt
  • Auf den Strassen bleibt Abfall in grossen Mengen liegen

Thomas Schwarb hat mit einem parlamentarischen Vorstoss im Binninger Einwohnerrat den Gemeinderat gefragt[1], ob dieser nicht einen besseren Umgang mit Feuerwerk erarbeiten könnte. Leider zeigte der Gemeinderat kein Interesse an der Sache und lehnte das ab. Deshalb blieb nur die Möglichkeit das Anliegen mittels einer Volksinitiative voranzubringen.

Innerhalb kürzester Zeit waren die notwendigen Unterschriften beieinander. An den Standaktionen beurteilten viele der Unterzeichnenden die Initiative sogar als zu zahm und hätten lieber ein komplettes Feuerwerk-Verbot gehabt.

Das Initiativkomitee ist aber überzeugt, dass die Initiative einen guten Kompromiss darstellt. Sie ist einfach umsetzbar. Feuerwerk ist in einem geordneten Rahmen immer noch möglich und die negativen Auswirkungen werden aber deutlich reduziert. Deshalb ist das Initiativkomitee überzeugt, dass die Mehrheit der Binninger Stimmberechtigten der Initiative zustimmen wird.

Was verlangt die Initiative

Für private Feuerwerke um den Nationalfeiertag und an Silvester Gemeinderat Areale fest, in welchen Feuerwerk ohne weitere Bewilligung abgebrannt werden dürfen. Jedes Areal darf nicht grösser als 1’000m2 sein und es dürfen maximal vier Areale für Feuerwerke festgelegt werden.

Andere Feuerwerke und Schiessen im Rahmen von Anlässen erfordern eine Bewilligung des Gemeinderats.

Bei der Bewilligung von Feuerwerken oder Schiessen hat der Gemeinderat abzuwägen, ob das Interesse am Feuerwerk oder am Schiessen oder die Interessen der Gesamtbevölkerung, die Folgen für Flora und Fauna, die Brandgefahren, die Lärmbelastung, die Luftverschmutzung, die Bodenverschmutzung und die Abfallentsorgung überwiegen.

Die Pflicht zur Abwägung führt dazu, dass die Entscheide des Gemeinderats durch den Einwohnerrat im Rahmen der Geschäftsprüfung oder gerichtlich überprüft werden können.

Es handelt sich um eine formulierte Initiative, deren Bestimmungen im Polizeireglement der Gemeinde Binningen festgeschrieben werden sollen.

Die neuen Bestimmungen im Einzelnen

Polizeireglement der Gemeinde Binningen*

§ 8 Feuerwerk und Schiessen im Freien

1              Feuerwerke und Schiessen im Rahmen von Anlässen (mit Schusswaffen, Geschützen, Mörsern, Böllern, Petarden) im Freien erfordern eine Bewilligung des Gemeinderats.

2              Der Start von Himmelslaternen und Ballons mit angehängten Teelichtern ist wegen der Flughafennähe bundesrecht­lich verboten.

3              Für die Nächte vom 31. Juli auf den 1. August, 1. auf den 2. August sowie vom 31. Dezember zum 1. Januar von 19.00 bis 01.00 Uhr legt der Gemeinderat Areale fest, in welchen Feuerwerk ohne weitere Bewilligung abgebrannt werden darf. Ein Gebiet darf nicht grösser 1’000m2 sein und es dürfen nicht mehr als vier Gebiete für Feuerwerke festgelegt werden.

4              Der Gemeinderat beachtet bei der Beurteilung von Bewilligungen die Interessen der Gesamtbevölkerung, die Folgen für Flora und Fauna, die Brandgefahren, die Lärmbelastung, die Luftverschmutzung, die Bodenverschmutzung und die Abfallentsorgung.

5              Bei grosser Trockenheit oder aus anderen höheren Interessen kann der Gemeinderat das Abbrennen von Feuerwerk und offene Feuer auf dem ganzen Gemeindegebiet verbieten.

* www.binningen.ch/public/upload/assets/5968/Polizeireglement.pdf?fp=1659104593387
   (oder www.binningen.ch, Hauptmenü: Gemeinde, Untermenü: GESETZESSAMMLUNG)

 

Initiativkomitee

Das Initiativkomitee besteht aus folgenden Binninger Personen: Bertschi Peter, Weinbergstr. 78; Büschlen Bea, Holeerain 6; Federspiel Philippe, Hohlegasse 10B; Peraccini Nicole, Hohlegasse 10B; Rehmann Judith, Margarethenstr. 20; Rehmann Katja, Margarethenstr. 20; Rehmann-Sutter Christoph, Margarethenstr. 20; Schilling Andrea, Schweissbergweg 25; Schwarb Thomas, Rebgasse 32; Strondl Brigitte, Bündtenweg 33; Sutter Rehmann Luzia, Margarethenstr. 20; Thüring Hubert, Florastr. 44.

Webseite

feuerwerk-binningen.ch

[1] Geschäft Nr. 146, Legislatur: 2020-2024, www.binningen.ch/public/upload/assets/10559/05.0_146_Interpellation_Th.Schwarb_Gr%C3%BCne_Regelung%20von%20Feuerwerken.pdf?fp=1